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Erklärung zur Barrierefreiheit

Sprachhinweis. Dies ist die offizielle, rechtsverbindliche deutsche Fassung der Erklärung zur Barrierefreiheit. Eine ukrainischsprachige Referenzversion steht intern zur Verfügung. Bei Abweichungen zwischen den Sprachversionen ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.

Stand: 2026/06/01


Allgemeine Angaben

webgogol.com ist bemüht, seine Website gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Europäischen Norm EN 301 549 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Domain webgogol.com.


Angewandter Standard

Die Website orientiert sich an folgenden Standards:

  • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf der Konformitätsstufe AA
  • Europäische Norm EN 301 549 V3.2.1 (2021-03), soweit anwendbar

Die WCAG 2.1 legen Anforderungen an Entwickler fest, um Webinhalte für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu gestalten. Die Konformitätsstufe AA umfasst alle Erfolgskriterien der Stufen A und AA.


Konformitätsstatus

Diese Website ist mit den oben genannten Standards weitgehend vereinbar.

„Weitgehend vereinbar" bedeutet, dass die wesentlichen technischen Anforderungen der WCAG 2.1 AA erfüllt sind, einzelne Erfolgskriterien jedoch möglicherweise nicht vollständig umgesetzt sind oder nur manuell geprüft werden können.


Prüfmethodik

Die Barrierefreiheit der Website wurde mit folgenden Methoden geprüft:

Automatisierte Prüfung

Die Website wird regelmäßig mit automatisierten Werkzeugen getestet:

  • axe DevTools (Deque Systems) — Browser-Erweiterung zur WCAG-Prüfung
  • WAVE Web Accessibility Evaluation Tool (WebAIM) — Visualisierung von Barrierefreiheitsproblemen
  • Lighthouse Accessibility Audit (Google Chrome) — automatisierte Überprüfung von Best Practices

Diese Werkzeuge prüfen technische Aspekte:

  • Vorhandensein und Qualität von Alternativtexten für Bilder
  • Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund
  • Semantische HTML-Struktur (Überschriftenhierarchie, Listen, Landmarks)
  • Tastaturbedienbarkeit und Fokus-Management
  • ARIA-Attribute und -Rollen

Grenzen der automatisierten Prüfung

Automatisierte Tests decken nur einen Teil der WCAG-Erfolgskriterien ab (ca. 30–40 %). Folgende Aspekte können nicht oder nur eingeschränkt automatisch geprüft werden:

  • Verständlichkeit und Klarheit von Textinhalten (WCAG 3.1)
  • Aussagekraft und Korrektheit von Alternativtexten (nur Vorhandensein wird geprüft)
  • Logik und Konsistenz der Navigation (WCAG 3.2)
  • Vollständige Kompatibilität mit assistiven Technologien (Screenreader, Braillezeilen, Sprachsteuerung)
  • Komplexe Interaktionen und dynamische Inhalte in allen Nutzungsszenarien

Manuelle Prüfung

Ergänzend zu den automatisierten Tests werden folgende manuelle Prüfungen durchgeführt:

  • Tastaturbedienbarkeit aller interaktiven Elemente
  • Visuelle Überprüfung der Fokus-Indikatoren
  • Grundlegende Screenreader-Tests (NVDA / VoiceOver) für kritische Funktionen
  • Prüfung der Responsivität und Lesbarkeit bei Vergrößerung (bis 200 %)

Hinweis: Vollständige manuelle Barrierefreiheits-Audits durch unabhängige zertifizierte Prüfer wurden nicht durchgeführt und sind nicht im Standardleistungsumfang enthalten.


Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz aller Bemühungen um maximale Barrierefreiheit können bestimmte Inhalte oder Funktionen noch nicht vollständig barrierefrei sein.

Bekannte Einschränkungen

  1. Externe Inhalte: Eingebettete Inhalte von Drittanbietern (z. B. Social-Media-Widgets, externe Videos, Kartendienste) liegen außerhalb unserer Kontrolle und können Barrieren enthalten.

  2. Ältere Dokumente: PDF-Dokumente oder andere Dateien, die vor Einführung der BFSG-Anforderungen erstellt wurden, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei.

  3. Komplexe interaktive Elemente: Einzelne interaktive Komponenten (z. B. Kalender, erweiterte Formulare) wurden nur mit automatisierten Werkzeugen geprüft und können bei der Nutzung mit bestimmten assistiven Technologien Probleme aufweisen.

  4. Individuelle Nutzungsszenarien: Die Barrierefreiheit wurde für gängige assistive Technologien und Browser geprüft, kann jedoch nicht für alle möglichen Hardware- und Softwarekombinationen garantiert werden.

Gründe für die eingeschränkte Barrierefreiheit einzelner Elemente

  • Unverhältnismäßige Belastung: Bei einzelnen älteren Materialien oder externen Komponenten würde eine vollständige Barrierefreiheit einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern.
  • Ausnahme gemäß § 5 BFSG: Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz) genießen Erleichterungen nach dem BFSG.

Feedback und Kontakt

Wir sind bestrebt, die Barrierefreiheit unserer Website kontinuierlich zu verbessern. Ihr Feedback hilft uns dabei.

Barrieren melden

Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, wenden Sie sich bitte an uns:

Kontakt für Barrierefreiheit:

E-Mail: hi@webgogol.com
Kontaktformular: https://webgogol.com/de/kontakt

Antwortzeit: Wir sind bemüht, Ihr Feedback zu prüfen und innerhalb von 6 Werktagen zu beantworten. Die Bearbeitung komplexerer Anfragen kann länger dauern.

Alternative Zugangswege

Wenn Sie aufgrund bestehender Barrieren nicht auf bestimmte Inhalte zugreifen können, bieten wir nach Möglichkeit alternative Zugangswege an:

  • Bereitstellung von Informationen in alternativen Formaten (z. B. Textversion eines PDF-Dokuments)
  • Schriftliche Erläuterungen zu Website-Inhalten
  • Unterstützung bei der Nutzung der Website

Bitte wenden Sie sich über die oben genannten Kontaktmöglichkeiten an uns.


Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihr Feedback zur Barrierefreiheit nicht angemessen berücksichtigt wurde, haben Sie das Recht, das Durchsetzungsverfahren einzuleiten.

Schlichtungsstelle

Sie können die Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) anrufen:

Schlichtungsstelle BGG
beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin, Deutschland

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-742901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: https://www.schlichtungsstelle-bgg.de

Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich.

Verbandsklagen

Anerkannte Verbände gemäß § 13 BGG können im Falle systematischer Verstöße gegen Barrierefreiheitsanforderungen Verbandsklagen erheben.


Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 2026/06/01 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.

Letzte Überprüfung der Barrierefreiheit: 2026/06/01

Die Erklärung wird bei wesentlichen Änderungen der Website oder bei neuen Erkenntnissen zur Barrierefreiheit aktualisiert. Eine planmäßige Überprüfung erfolgt mindestens einmal jährlich.


Weitere Informationen

Eingesetzte Technologien

Die Barrierefreiheit dieser Website wird durch folgende Technologien unterstützt:

  • HTML5 (semantische Strukturierung)
  • CSS3 (responsives Design, Farbkontraste)
  • JavaScript (Progressive Enhancement, ARIA)
  • SVG (skalierbare Grafiken mit Alternativtexten)

Testumgebung

Die Website wurde in folgenden Umgebungen auf Barrierefreiheit getestet:

Browser:

  • Google Chrome (aktuelle Version)
  • Mozilla Firefox (aktuelle Version)
  • Apple Safari (aktuelle Version)

Assistive Technologien (Basistests):

  • Screenreader NVDA (Windows) mit Chrome / Firefox
  • Apple VoiceOver (macOS / iOS) mit Safari
  • Tastaturnavigation ohne Maus

Betriebssysteme:

  • Windows 10 / 11
  • macOS (aktuelle Versionen)
  • iOS (aktuelle Versionen)
  • Android (aktuelle Versionen)

Barrierefreiheit der durch webgogol.com erstellten Websites

Diese Erklärung bezieht sich auf die eigene Website von webgogol.com. Für Websites, die die Agentur für Kunden erstellt, werden projektspezifische Erklärungen zur Barrierefreiheit erstellt — auf Grundlage der konkreten Inhalte und Funktionen der jeweiligen Website.


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