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Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand dieser Erklärung: 02.02.2026

Allgemeines

webgogol.com ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Europäischen Norm EN 301 549 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Domain webgogol.com.

Angewandter Standard

Diese Website orientiert sich an den folgenden Standards:

  • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA
  • Europäische Norm EN 301 549 V3.2.1 (2021-03), soweit anwendbar

Die WCAG 2.1 definieren Anforderungen für Entwickler, um Webinhalte für Menschen mit Behinderungen barrierefreier zu gestalten. Die Konformitätsstufe AA umfasst alle Erfolgskriterien der Stufen A und AA.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den oben genannten Standards weitgehend vereinbar.

"Weitgehend vereinbar" bedeutet, dass die wesentlichen technischen Anforderungen der WCAG 2.1 AA erfüllt sind, einzelne Erfolgskriterien jedoch möglicherweise noch nicht vollständig umgesetzt sind oder nur manuell überprüft werden können.

Prüfmethode

Die Barrierefreiheit dieser Website wurde durch folgende Methoden geprüft:

Automatisierte Prüfung

Die Website wird regelmäßig mit automatisierten Prüfwerkzeugen auf Barrierefreiheit getestet:

  • axe DevTools (Deque Systems) - Browser-Extension für WCAG-Prüfung
  • WAVE Web Accessibility Evaluation Tool (WebAIM) - Visuelle Darstellung von Barrierefreiheitsproblemen
  • Lighthouse Accessibility Audit (Google Chrome) - Automatisierte Best-Practice-Prüfung

Diese Tools prüfen technische Aspekte wie:

  • Vorhandensein und Qualität von Alternativtexten für Bilder
  • Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund
  • Semantische HTML-Struktur (Überschriften-Hierarchie, Listen, Landmarks)
  • Tastaturbedienbarkeit und Fokus-Management
  • ARIA-Attribute und -Rollen

Grenzen der automatisierten Prüfung

Automatisierte Tests können nur einen Teil der WCAG-Erfolgskriterien prüfen (ca. 30-40%). Folgende Aspekte können automatisiert nicht oder nur eingeschränkt geprüft werden:

  • Inhaltliche Verständlichkeit und Klarheit von Texten (WCAG 3.1)
  • Aussagekraft und Korrektheit von Alternativtexten (nur Vorhandensein wird geprüft)
  • Logik und Konsistenz der Navigation (WCAG 3.2)
  • Vollständige Kompatibilität mit assistiven Technologien (Screenreader, Braillezeilen, Sprachsteuerung)
  • Komplexe Interaktionen und dynamische Inhalte in allen Nutzungsszenarien

Manuelle Prüfung

Ergänzend zu den automatisierten Tests werden folgende manuelle Prüfungen durchgeführt:

  • Tastaturbedienbarkeit aller interaktiven Elemente
  • Visuelle Prüfung der Fokus-Indikatoren
  • Grundlegende Tests mit Screenreader (NVDA/VoiceOver) für kritische Funktionen
  • Prüfung der Responsivität und Lesbarkeit bei Vergrößerung (bis 200%)

Hinweis: Umfassende manuelle Barrierefreiheits-Audits durch unabhängige, zertifizierte Prüfer wurden nicht durchgeführt und sind nicht Bestandteil des regulären Angebots.

Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz der Bemühungen um größtmögliche Barrierefreiheit können einige Inhalte oder Funktionen noch nicht vollständig barrierefrei sein.

Bekannte Einschränkungen

  1. Externe Inhalte: Eingebettete Inhalte von Drittanbietern (z.B. Social-Media-Widgets, externe Videos, Karten-Dienste) liegen außerhalb unserer Kontrolle und können Barrieren enthalten.

  2. Ältere Dokumente: PDF-Dokumente oder andere Dateien, die vor der Einführung der BFSG-Anforderungen erstellt wurden, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei.

  3. Komplexe interaktive Elemente: Einzelne interaktive Komponenten (z.B. Kalender, erweiterte Formulare) wurden möglicherweise nur mit automatisierten Tools geprüft und könnten bei der Nutzung mit bestimmten assistiven Technologien Probleme aufweisen.

  4. Individuelle Nutzungsszenarien: Die Barrierefreiheit wurde für gängige assistive Technologien und Browser geprüft, kann jedoch nicht für alle denkbaren Kombinationen von Hard- und Software garantiert werden.

Gründe für nicht barrierefreie Inhalte

  • Unverhältnismäßige Belastung: Für bestimmte ältere Inhalte oder externe Komponenten wäre eine vollständige Barrierefreiheit mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden.
  • Ausnahme nach § 5 BFSG: Mikrounternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz) unterliegen Erleichterungen hinsichtlich der BFSG-Pflichten.

Feedback und Kontakt

Wir sind bestrebt, die Barrierefreiheit dieser Website kontinuierlich zu verbessern. Ihre Rückmeldungen helfen uns dabei.

Barrieren melden

Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, kontaktieren Sie uns bitte:

Kontakt für Barrierefreiheit:

E-Mail: hi@webgogol.com
Kontaktformular: https://webgogol.com/de/#kontakt

Antwortzeit: Wir bemühen uns, Ihre Rückmeldung innerhalb von 5 Werktagen zu prüfen und Ihnen eine Rückmeldung zu geben. Bei komplexeren Anfragen kann die Bearbeitung länger dauern.

Alternative Zugangswege

Falls Sie aufgrund einer Barriere nicht auf bestimmte Inhalte zugreifen können, bieten wir nach Möglichkeit alternative Zugangswege an:

  • Bereitstellung von Informationen in alternativen Formaten (z.B. Textversion eines PDF-Dokuments)
  • Schriftliche Auskunft zu Website-Inhalten
  • Unterstützung bei der Nutzung der Website

Bitte wenden Sie sich hierzu an die oben genannten Kontaktmöglichkeiten.

Durchsetzungsverfahren

Falls Sie der Ansicht sind, dass Ihre Rückmeldung zum Thema Barrierefreiheit nicht angemessen behandelt wurde, haben Sie die Möglichkeit, ein Durchsetzungsverfahren einzuleiten.

Schlichtungsstelle

Sie können sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden:

Schlichtungsstelle BGG
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-742901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: https://www.schlichtungsstelle-bgg.de

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Verbandsklagen

Anerkannte Verbände nach § 13 BGG können bei systematischen Verstößen gegen Barrierefreiheitsanforderungen Verbandsklagen erheben.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 02.02.2026 erstellt und basiert auf einer Selbstbewertung.

Letzte Überprüfung der Barrierefreiheit: 02.02.2026

Die Erklärung wird bei wesentlichen Änderungen an der Website oder bei neuen Erkenntnissen zur Barrierefreiheit aktualisiert. Eine regelmäßige Überprüfung erfolgt mindestens einmal jährlich.

Weitere Informationen

Verwendete Technologien

Die Barrierefreiheit dieser Website stützt sich auf folgende Technologien:

  • HTML5 (semantische Strukturierung)
  • CSS3 (Responsive Design, Farbkontraste)
  • JavaScript (Progressive Enhancement, ARIA)
  • SVG (skalierbare Grafiken mit Alternativtexten)

Umgebung, in der die Website getestet wurde

Die Website wurde in folgenden Umgebungen auf Barrierefreiheit getestet:

Browser:

  • Google Chrome (aktuelle Version)
  • Mozilla Firefox (aktuelle Version)
  • Apple Safari (aktuelle Version)
  • Microsoft Edge (aktuelle Version)

Assistive Technologien (Basis-Tests):

  • NVDA Screenreader (Windows) mit Chrome/Firefox
  • Apple VoiceOver (macOS/iOS) mit Safari
  • Tastaturnavigation ohne Maus

Betriebssysteme:

  • Windows 10/11
  • macOS (aktuelle Versionen)
  • iOS (aktuelle Versionen)
  • Android (aktuelle Versionen)

Barrierefreiheit von durch webgogol.com erstellten Websites

Diese Erklärung bezieht sich auf die Website webgogol.com selbst. Für Kunden von webgogol.com erstellte Websites erhalten jeweils eigene, projektspezifische Erklärungen zur Barrierefreiheit, die auf den konkreten Inhalten und Funktionen basieren.


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